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Geraden Schrittmaßregel

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Schrittmaßregel Für das Steigungsverhältnis von Treppenstufen gilt die sogenannte Schrittmaßregel. Sie geht von einer Schrittlänge des Menschen von 590 bis 650 mm aus und leitet daraus folgendes Verhältnis zwischen der Auftrittstiefe (a) und der Auftrittshöhe (s) ab: 2 s + a = 630 mm (. 20 mm) Herausforderung
  1. Konstruieren Sie eine Treppe, die die Schrittmaßregel erfüllt.
  2. Geben Sie die Steigung der Geraden in das Eingabefeld ein, die den Treppenanfang mit dem oberen Stockwerk Punkt B verbindet. (Treppenwange)
  3. Berechnen Sie den Steigungswinkel der Treppe und geben Sie diesen ein.
Bequemlichkeitsregel Bei Treppen mit einer Neigung um die 30° lässt sich auch die sogenannte Bequemlichkeitsformel a - s = 120 mm anwenden, nach der die Auftrittstiefe um 120 mm größer sein soll als die Auftrittshöhe.
  • Erfüllte Ihre Treppe die Bequemlichkeitsregel?